The Presence
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Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen.

Gültig für alle Verträge über das The Presence Abo. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 1.2).

Teil A — Grundlagen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der

Quantum Collective LLP
Limited Liability Partnership nach dem Recht der Provinz British Columbia, Kanada
Registrar of Companies, British Columbia, Registrierungsnummer LL0002489
5307 Victoria Drive #1101, Vancouver, BC V5P 3V6, Kanada
E-Mail: hi@the-presence.io

im Geschäftsverkehr auftretend unter der Bezeichnung „The Presence“ (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über das Leistungspaket „The Presence Abo“ sowie über damit zusammenhängende Leistungen. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Quantum Collective LLP; „The Presence“ ist eine Geschäftsbezeichnung und kein eigener Rechtsträger.

1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer (natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln), an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Ist die Versicherung des Kunden unrichtig, haftet er dem Anbieter für alle daraus entstehenden Nachteile.

1.3 Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, die im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform getroffen wurden, gehen diesen AGB vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bedeutet:

  • „Abo“ das monatlich vergütete Leistungspaket nach §§ 5 bis 11.
  • „Kick-off“ das erste inhaltliche Arbeitsgespräch nach Vertragsschluss, in dem Ziele, Struktur und Inhalte der Website besprochen werden.
  • „Live-Gang“ der Zeitpunkt, zu dem die erstellte Website unter der vereinbarten Domain öffentlich erreichbar ist.
  • „Vertragsmonat“ der jeweils am Monatstag des Vertragsbeginns beginnende Zeitraum von einem Monat.
  • „Inhaltsseite“ eine eigenständige, inhaltlich tragende Unterseite der Website; Impressum, Datenschutzerklärung, Blog-Übersichtsseite und einzelne Blogartikel zählen nicht als Inhaltsseiten.
  • „Blogartikel“ ein redaktioneller Beitrag nach § 8.
  • „Kalenderwoche“ die Woche von Montag bis Sonntag.
  • „Werktag“ Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Kunden.
  • „Textform“ eine lesbare Erklärung, die den Erklärenden erkennen lässt und auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird, insbesondere eine E-Mail; einer Unterschrift bedarf es nicht.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters sowie in Broschüren, Anschreiben und sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

3.2 Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Vertragsbeziehung.

3.3 Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist — mangels Angabe innerhalb von 14 Kalendertagen — in Textform, durch elektronische Signatur oder durch Bestätigung im Online-Bestellprozess annimmt. Maßgeblich für den Vertragsbeginn ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter. Sieht das Angebot die Unterzeichnung durch beide Parteien vor, kommt der Vertrag mit der letzten Unterschrift zustande; dieser Zeitpunkt ist dann für den Vertragsbeginn maßgeblich.

3.4 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird (§ 1.2).

3.5 Handelt eine natürliche Person für den Kunden, sichert sie zu, zur Vertretung berechtigt zu sein.

§ 4 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

4.1 Gegenstand des Vertrages ist die laufende Betreuung der digitalen Präsenz des Kunden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, bestehend aus der Erstellung und dem Betrieb einer Website sowie den laufenden Leistungen nach §§ 7 bis 11.

4.2 Der Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt, die von einem fachkundigen Dienstleister im Geschäftsverkehr üblicherweise erwartet werden kann.

4.3 Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet er keine bestimmten Suchmaschinenpositionen, keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen.

4.4 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot und diese AGB. Aussagen in Werbemitteln, auf der Website des Anbieters, im Erstgespräch und im Verkaufsgespräch sowie Analysen, Audits, Berichte, Scores und Prognosen, die der Anbieter vor Vertragsschluss erstellt, sind weder Zusicherungen noch Gewährleistungen (representations, warranties) und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde bestätigt, dass er den Vertrag nicht im Vertrauen auf solche Aussagen geschlossen hat.

Teil B — Leistungen des Anbieters

§ 5 Website-Erstellung und Design

5.1 Der Anbieter erstellt für den Kunden eine Website mit bis zu fünf Inhaltsseiten. Impressum, Datenschutzerklärung und Blog-Übersichtsseite werden zusätzlich und ohne Anrechnung auf dieses Kontingent angelegt.

5.2 Gestaltung, Struktur und Texte werden individuell für den Kunden erarbeitet. Der Anbieter setzt dabei eigene Vorlagen, Bausteine, Frameworks und Systeme ein; die Auswahl der technischen Umsetzung, des Content-Management-Systems und der eingesetzten Werkzeuge obliegt dem Anbieter.

5.3 Im Leistungsumfang enthalten sind drei Korrekturrunden in Textform. Die Vorlage des ersten Entwurfs gilt als Korrekturrunde 1. Korrekturwünsche übermittelt der Kunde je Runde gesammelt über die dafür vorgesehenen Online-Tools des Anbieters oder in Textform. Anmerkungen über diese Online-Tools gelten als in Textform erteilt. Korrekturbesprechungen per Telefon oder Videokonferenz sind nicht Bestandteil des Kontingents.

5.4 Ein Anspruch auf eine vollständige Neugestaltung besteht nicht. Wünscht der Kunde einen grundlegend anderen Gestaltungsansatz, stellt dies keine Korrektur, sondern eine Zusatzleistung nach § 12 dar. Gleiches gilt für Korrekturwünsche nach Ausschöpfung des Kontingents.

5.5 Freigabe. Der Kunde hat den vorgelegten Entwurf innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang zu prüfen und über die dafür vorgesehenen Online-Tools oder in Textform freizugeben oder Korrekturwünsche mitzuteilen. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Entwurf als freigegeben.

5.6 Mit der Freigabe des finalen Entwurfs gilt die Erstellungsleistung als vertragsgemäß erbracht und vom Kunden angenommen. Einwände gegen Gestaltung und Inhalt freigegebener Entwürfe sind danach ausgeschlossen; für technische Mängel gilt § 29.

§ 6 Live-Gang und die Angabe „14 Tage“

6.1 Der Anbieter strebt an, die Website innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Kick-off live zu stellen. Diese Angabe ist ein Zielzeitraum, keine verbindliche Frist; die Zeit der Leistung ist nicht von wesentlicher Bedeutung (time is not of the essence).

6.2 Der Zielzeitraum setzt voraus, dass der Kunde alle nach § 15 erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben unverzüglich bereitstellt. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden oder Dritter (insbesondere Registrierung der Domain, Einrichtung der DNS-Einträge nach § 7.7, Verfügbarkeit von Zugängen) verlängern den Zeitraum entsprechend.

6.3 Eine Überschreitung des Zielzeitraums berührt die Vergütungspflicht des Kunden nicht und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückzahlung oder Schadensersatz.

6.4 Hat der Anbieter den Live-Gang zu vertreten und ist die Website mehr als 60 Kalendertage nach dem Kick-off ohne Verschulden des Kunden noch nicht live, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer in Textform gesetzten Nachfrist von 14 Tagen außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für Monate ohne live gestellte Website wird in diesem Fall erstattet.

§ 7 Hosting, SSL und Domain

7.1 Der Anbieter betreibt die Website während der Vertragslaufzeit auf einer von ihm ausgewählten Infrastruktur, einschließlich der Einrichtung und Erneuerung eines SSL-/TLS-Zertifikats.

7.2 Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Website von 99 % im Monatsmittel an. Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen bei Vorleistern und Netzbetreibern, Angriffe Dritter (insbesondere DDoS), Störungen der Domain oder ihrer DNS-Verwaltung beim Kunden oder seinem Registrar sowie Ausfälle, die auf Inhalte, Eingriffe oder Zugangsdaten des Kunden zurückgehen. Ein Anspruch auf Gutschriften oder Vertragsstrafen bei Unterschreitung besteht nicht; bei dauerhafter Nichterbringung stehen dem Kunden ausschließlich die Rechte nach § 25.3 zu.

7.3 Wartung. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an und führt sie vorrangig außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.

7.4 Datensicherung. Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Website und hält diese für 30 Tage vor. Der Kunde bleibt verpflichtet, ihm wichtige eigene Inhalte (insbesondere Bild-, Text- und Rohmaterial) selbst zu sichern; die Sicherung des Anbieters ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden.

7.5 Domain. Die Domain ist nicht Bestandteil der im Abo enthaltenen Leistungen. Der Kunde registriert und hält sie auf eigenen Namen und auf eigene Kosten bei einem Anbieter seiner Wahl; das Vertragsverhältnis mit diesem Anbieter besteht ausschließlich zwischen ihm und dem Kunden. Verlängerung und Gebühren der Domain sowie alle weiteren über die Domain betriebenen Dienste, insbesondere E-Mail-Postfächer, liegen in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht die Zusatzoption nach 7.6 vereinbart ist. Verfügt der Kunde noch über keine Domain, unterstützt ihn der Anbieter auf Wunsch bei Auswahl und Registrierung.

7.6 Zusatzoption Domain-Hosting. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter das Hosting der Domain gegen eine zusätzliche Vergütung von 49,00 EUR netto je Vertragsmonat. Die Option umfasst die Registrierung oder Übernahme der Domain, ihre Verlängerung einschließlich der Gebühren einer marktüblichen Domain gängiger Endungen sowie die DNS-Verwaltung. E-Mail-Postfächer und Premium-Domains sind nicht enthalten. Domaininhaber bleibt der Kunde. Die Option wird im Angebot oder gesondert in Textform vereinbart und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gesondert gekündigt werden. Endet die Option oder der Vertrag, gibt der Anbieter die Domain zum Transfer frei und stellt den Auth-Code kostenfrei zur Verfügung.

7.7 Anbindung der Domain. Der Anbieter teilt dem Kunden die DNS-Einträge mit, die für die Auslieferung der Website erforderlich sind. Der Kunde richtet diese Einträge ein oder räumt dem Anbieter hierfür Zugang zu seiner DNS-Verwaltung ein. Ist die Zusatzoption nach 7.6 vereinbart, richtet der Anbieter die Einträge selbst ein. Der Anbieter ändert ausschließlich die für die Website erforderlichen Einträge; Einträge anderer Dienste, insbesondere für E-Mail, bleiben unberührt. Für Störungen solcher Dienste haftet der Anbieter nur, soweit er sie durch eine fehlerhafte eigene Änderung verursacht hat.

7.8 Faire Nutzung. Enthalten ist ein für Websites der vereinbarten Art übliches Volumen an Speicherplatz und Datenverkehr. Übersteigt die tatsächliche Nutzung dieses Maß erheblich und dauerhaft, wird der Anbieter den Kunden informieren und ein Angebot zur Anpassung unterbreiten.

§ 8 Redaktionelle Leistungen (ein Blogartikel pro Woche)

8.1 Der Anbieter erstellt und veröffentlicht einen Blogartikel je Kalenderwoche, beginnend mit dem Vertragsmonat, der auf den Live-Gang folgt. Für den Vertragsmonat des Live-Gangs selbst schuldet der Anbieter keine Blogartikel.

8.2 Die Themenauswahl trifft der Anbieter nach fachlichen und suchmaschinenbezogenen Kriterien. Der Kunde kann Themenwünsche äußern; der Anbieter berücksichtigt diese, soweit sie fachlich sinnvoll sind.

8.3 Eine Mindest- oder Höchstlänge der Artikel ist nicht vereinbart. Umfang und Aufbau bestimmt der Anbieter nach fachlichem Ermessen.

8.4 Freigabe und Verfall. Der Anbieter legt die Artikel dem Kunden zur Freigabe vor. Der Kunde hat innerhalb von fünf Werktagen in Textform freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen; äußert er sich nicht, gilt der Artikel als freigegeben und wird veröffentlicht. Erteilt der Kunde die Freigabe nicht rechtzeitig und teilt er stattdessen Einwände mit, die eine Veröffentlichung in der laufenden Kalenderwoche verhindern, verfällt der Artikel für diese Woche. Ein Anspruch auf Nachholung, Ansparung, Übertragung in Folgewochen oder Folgemonate, Gutschrift oder Minderung besteht nicht.

8.5 Redaktionelle Verantwortung und eingesetzte Werkzeuge. Recherche, Aufbau und die redaktionelle Endfassung der Beiträge verantwortet der Anbieter. Der Anbieter wählt die eingesetzten Werkzeuge und Verfahren frei und behält sich vor, hierbei unterstützend KI-gestützte Systeme zu verwenden, insbesondere bei Recherche, Strukturierung und Entwurfsfassungen. Jeder Beitrag wird vor Vorlage an den Kunden redaktionell geprüft. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Werkzeuge zu.

8.6 Soweit Inhalte unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge entstanden sind, können sie nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig sein. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit einzelner Inhalte übernimmt der Anbieter nicht.

8.7 Die Prüfung fachlicher, branchenspezifischer, berufsrechtlicher und werberechtlicher Aussagen obliegt dem Kunden im Rahmen der Freigabe nach 8.4.

§ 9 Suchmaschinenoptimierung und Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen

9.1 Der Anbieter erbringt laufend Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung, insbesondere technische Optimierung, Optimierung von Struktur, Inhalten und Ladezeiten (On-Page), Aufbau und Pflege von Verweisen (Off-Page) sowie Bereitstellung strukturierter Daten zur Verwertung durch KI-gestützte Suchsysteme.

9.2 Der Anbieter übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung hinsichtlich bestimmter Positionen in Suchergebnissen, der Aufnahme oder Nennung in KI-generierten Antworten (insbesondere ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews), bestimmter Besucherzahlen oder bestimmter Geschäftsergebnisse. Die Funktionsweise der betreffenden Systeme liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

9.3 Ändern Betreiber von Suchmaschinen oder KI-Systemen ihre Verfahren, Richtlinien oder Schnittstellen, passt der Anbieter seine Maßnahmen nach eigenem fachlichem Ermessen an. Ein Anspruch auf Fortführung bestimmter Einzelmaßnahmen besteht nicht.

9.4 Der Anbieter setzt ausschließlich Methoden ein, die den Richtlinien der jeweiligen Anbieter entsprechen. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden gewünschte Maßnahmen abzulehnen, die gegen solche Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen.

9.5 Eine bestimmte Anzahl von Verweisen (Backlinks) wird nicht geschuldet.

§ 10 Google-Unternehmensprofil

10.1 Inhaber des Google-Unternehmensprofils bleibt der Kunde. Er räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die erforderlichen Verwaltungsrechte ein und entzieht sie nicht ohne vorherige Abstimmung.

10.2 Der Anbieter pflegt Stammdaten, Kategorien, Öffnungszeiten, Beiträge und Bildmaterial. Für Entscheidungen des Betreibers (insbesondere Sperrung, Löschung, Zusammenlegung oder Änderung von Profilen sowie Ablehnung von Inhalten) haftet der Anbieter nicht.

10.3 Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf Bewertungen; die Beschaffung oder Beeinflussung von Bewertungen ist nicht Vertragsgegenstand.

§ 11 Monatliches Reporting

11.1 Der Anbieter stellt je Vertragsmonat einen digitalen Bericht bereit, der insbesondere Besucherzahlen, Rankingentwicklung, Nennungen in KI-Systemen sowie Kennzahlen des Google-Unternehmensprofils enthält, soweit diese Daten verfügbar sind.

11.2 Die Kennzahlen stammen aus Drittsystemen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit.

§ 12 Nicht enthaltene Leistungen, Zusatzleistungen

12.1 Nicht im Abo enthalten sind insbesondere:

  • Online-Shops, Warenkorb-, Zahlungs- und Buchungsfunktionen,
  • Kundenkonten, Login- und Mitgliederbereiche,
  • mehrsprachige Fassungen der Website,
  • Foto-, Video- und Grafikproduktion sowie Bildlizenzen für Fotomaterial des Kunden,
  • bezahlte Werbung jeder Art (insbesondere Google Ads, Social Ads) sowie die hierfür erforderlichen Werbebudgets,
  • Prozessautomatisierungen, Schnittstellen und Integrationen zu Dritt- oder Warenwirtschaftssystemen,
  • die Erstellung, Prüfung oder Aktualisierung von Rechtstexten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung),
  • Betreuung, Pflege oder Migration bestehender Websites außerhalb des Vertragsgegenstands,
  • Registrierung, Verlängerung und Verwaltung von Domains, soweit nicht die Zusatzoption nach § 7.6 vereinbart ist, sowie E-Mail-Postfächer und sonstige über die Domain des Kunden betriebene Dienste,
  • Änderungswünsche über das Kontingent nach § 13 hinaus.

12.2 Zusatzleistungen werden projektbezogen auf Grundlage eines gesonderten Angebots in Textform vergütet. Ein Stundensatz wird nicht vereinbart. Ohne angenommenes Angebot besteht keine Leistungspflicht.

§ 13 Änderungswünsche nach dem Live-Gang

13.1 Nach dem Live-Gang ist ein Änderungswunsch je Vertragsmonat im Abo enthalten. Als Änderungswunsch gelten Text- und kleinere Inhaltsanpassungen an bestehenden Seiten (etwa Austausch von Textabschnitten, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, einzelnen Bildern).

13.2 Nicht in Anspruch genommene Änderungswünsche verfallen zum Ende des Vertragsmonats und werden nicht angespart.

13.3 Weitergehende Änderungen, insbesondere neue Unterseiten, strukturelle Umbauten, Redesigns und Funktionserweiterungen, sind Zusatzleistungen nach § 12.

13.4 Der Anbieter ist berechtigt, technisch oder sicherheitsbedingt erforderliche Anpassungen jederzeit selbst vorzunehmen.

13.5 Eigene Eingriffe des Kunden in Quellcode, Konfiguration oder Server sind ohne vorherige Abstimmung unzulässig. Entstehen hierdurch Störungen, trägt der Kunde die Kosten der Wiederherstellung.

§ 14 Subunternehmer und Drittanbieter

14.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer, freie Mitarbeiter und Dienstleister einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.

14.2 Der Anbieter setzt Dienste Dritter ein, insbesondere Hosting- und Cloud-Anbieter, Analyse- und KI-Dienste. Für Ausfälle, Leistungsänderungen oder Einstellung solcher Dienste haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 30.

Teil C — Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

§ 15 Mitwirkungspflichten

15.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis sowie eine E-Mail-Adresse, unter der dieser erreichbar ist. Erklärungen des Anbieters an diese Adresse gelten als zugegangen.

15.2 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien vollständig und in verwertbarer Form bereit, insbesondere Angaben zum Unternehmen und Leistungsangebot, Logo und Bildmaterial, vorhandene Texte, sowie Zugänge zur bisherigen Website, zur Webanalyse und zum Google-Unternehmensprofil und, soweit er die DNS-Einträge nicht selbst einrichtet, zu seiner DNS-Verwaltung (§ 7.7).

15.3 Der Kunde beantwortet Rückfragen und Freigabeersuchen des Anbieters innerhalb von zehn Werktagen; für Blogartikel gilt die kürzere Frist nach § 8.4.

15.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Leistungszeiträume entsprechend. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt; der Vertragsbeginn und die Mindestlaufzeit verschieben sich nicht.

15.5 Wirkt der Kunde trotz zweimaliger Aufforderung in Textform über einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen nicht mit, ist der Anbieter berechtigt, die Erstellungsleistung auf dem erreichten Stand als erbracht zu behandeln, die Website auf Grundlage der vorliegenden Informationen live zu stellen und die laufenden Leistungen auf dieser Grundlage zu erbringen. Die Rechte des Anbieters aus § 25 bleiben unberührt.

15.6 Entsteht dem Anbieter durch Verletzung von Mitwirkungspflichten nachweisbarer Mehraufwand, kann er diesen nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung stellen.

§ 16 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

16.1 Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten) über die erforderlichen Rechte verfügt und dem Anbieter die zur Vertragserfüllung nötigen Nutzungsrechte einräumen darf. Er räumt dem Anbieter diese Rechte für die Dauer und den Zweck des Vertrages ein.

16.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder behördliche Auflagen verstoßen.

16.3 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter und Maßnahmen von Behörden frei, die gegen den Anbieter geltend gemacht oder ergriffen werden und auf vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten, auf seinen Angaben oder Anweisungen, auf einer Vertragsverletzung des Kunden oder auf den für sein Geschäft geltenden berufs-, werbe- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in voller Höhe. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche. Er ist berechtigt, die Abwehr selbst zu führen; der Kunde unterstützt ihn dabei auf eigene Kosten.

16.4 Eine Pflicht des Anbieters zur rechtlichen Prüfung der vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalte besteht nicht.

§ 17 Rechtliche Pflichtinhalte der Website

17.1 Der Anbieter legt die technischen Voraussetzungen für Pflichtangaben an, insbesondere eine Impressumsseite, eine Datenschutzseite und — soweit erforderlich — eine Einwilligungslösung für Cookies und vergleichbare Technologien.

17.2 Für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Rechtstexte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung. Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Muster sind unverbindliche Arbeitshilfen.

17.3 Der Anbieter erstellt die Website nach anerkannten technischen Standards. Eine Zusicherung der Konformität mit Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit (insbesondere BFSG) wird nicht abgegeben, es sei denn, sie ist im Angebot ausdrücklich vereinbart. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang solche Vorschriften auf das Unternehmen des Kunden Anwendung finden, obliegt dem Kunden.

Teil D — Vergütung und Zahlung

§ 18 Vergütung

18.1 Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen zwei Zahlweisen für denselben Leistungsumfang:

a) monatliche Zahlweise: 297,00 EUR netto je Vertragsmonat, oder

b) jährliche Zahlweise: 3.000,00 EUR netto im Voraus für zwölf Vertragsmonate.

Beide Zahlweisen umfassen den vollständigen Leistungsumfang nach §§ 5 bis 11 einschließlich der laufenden Betreuung. Ein Erwerb der Website ohne laufende Betreuung wird nicht angeboten.

18.2 Eine Einrichtungsgebühr fällt nur an, wenn sie im Angebot ausgewiesen ist; ihre Höhe richtet sich nach dem Leistungsumfang.

18.3 Die Vergütungspflicht beginnt mit Vertragsschluss (§ 23.1) und ist unabhängig vom Zeitpunkt des Kick-offs und des Live-Gangs.

18.4 Bei jährlicher Zahlweise besteht bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung; § 6.4 bleibt unberührt.

18.5 Läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit weiter (§ 24.1), wird er bei jährlicher Zahlweise für jeweils weitere zwölf Vertragsmonate im Voraus abgerechnet, sofern der Kunde nicht mindestens einen Monat vor Ablauf des Abrechnungsjahres in Textform die monatliche Zahlweise wählt.

18.6 Zusatzleistungen nach § 12 werden gesondert vergütet. Die Zusatzoption Domain-Hosting nach § 7.6 kostet 49,00 EUR netto je Vertragsmonat.

18.7 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich etwaiger gesetzlicher Steuern nach Maßgabe des § 20.

§ 19 Fälligkeit und Zahlungsweg

19.1 Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

19.2 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Anbieters per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung. Bei Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Firmenlastschrift- oder SEPA-Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.

19.3 Der Anbieter kann Zahlungsdienstleister einsetzen. Deren Bedingungen gelten ergänzend im Verhältnis zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister.

19.4 Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde. Der Anbieter berechnet hierfür eine Pauschale von 10,00 EUR zuzüglich der vom Kreditinstitut erhobenen Entgelte.

§ 20 Steuern, Reverse-Charge-Verfahren

20.1 Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union. Bei Leistungen an Unternehmer liegt der Leistungsort nach dem Umsatzsteuerrecht des Staates, in dem der Kunde ansässig ist, in der Regel am Sitz des Kunden (in Deutschland § 3a Abs. 2 UStG); die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren, in Deutschland § 13b UStG). Rechnungen werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer und mit entsprechendem Hinweis gestellt.

20.2 Der Kunde teilt dem Anbieter vor Vertragsschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer mit und bestätigt seine Unternehmereigenschaft. Änderungen teilt er unverzüglich mit.

20.3 Für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung auf seiner Seite ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren selbst schulden und regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehen können.

20.4 Macht der Kunde unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder Steuernummer, haftet er für hieraus entstehende Steuern, Zinsen und Kosten und stellt den Anbieter insoweit frei.

20.5 Fällt aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder der Ansässigkeit des Anbieters künftig Umsatzsteuer an, tritt diese zu den vereinbarten Nettopreisen hinzu.

20.6 Zahlungen des Kunden erfolgen ohne Abzug von Steuern, Abgaben oder Gebühren. Ist der Kunde gesetzlich zu einem Steuerabzug verpflichtet, erhöht sich der zu zahlende Betrag so, dass der Anbieter nach dem Abzug den Betrag erhält, den er ohne den Abzug erhalten hätte.

§ 21 Zahlungsverzug und Leistungssperre

21.1 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach § 19.1, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

21.2 Der Anbieter kann Verzugszinsen in Höhe von 18 % pro Jahr (entsprechend 1,5 % pro Monat) ab Fälligkeit verlangen. Der Kunde ersetzt dem Anbieter darüber hinaus sämtliche Kosten der Beitreibung, insbesondere Inkasso-, Gerichts- und Anwaltskosten, in voller Höhe.

21.3 Leistungssperre. Ist eine fällige Zahlung mehr als 14 Kalendertage überfällig, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen und insbesondere die Website vom Netz zu nehmen. Der Anbieter kündigt dies dem Kunden zuvor in Textform unter Setzung einer Frist von fünf Kalendertagen an. Die Sperre lässt die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Sperre unberührt. Sie erfolgt ausschließlich auf der Infrastruktur des Anbieters; die Domain des Kunden und die über sie betriebenen Dienste, insbesondere E-Mail, bleiben unberührt, auch wenn der Anbieter die Domain nach § 7.6 verwaltet.

21.4 Nach vollständigem Ausgleich aller offenen Beträge stellt der Anbieter die Leistungen unverzüglich wieder her. Für die Wiederinbetriebnahme kann der Anbieter ein Bearbeitungsentgelt von 49,00 EUR berechnen.

21.5 Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsraten oder mit einer fälligen Jahresrate ganz oder teilweise in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall zahlt der Kunde als pauschalierten Schadensersatz (liquidated damages) 80 % der Vergütung, die bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder, wenn diese abgelaufen ist, bis zum nächstmöglichen Termin einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden noch angefallen wäre; der Betrag ist sofort fällig. Die Parteien sehen diesen Betrag als angemessene Vorausschätzung des Schadens an, der dem Anbieter durch den Ausfall der Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen entsteht; er ist keine Vertragsstrafe.

21.6 Bei einer Beendigung nach 21.5 findet kein Übergang von Nutzungsrechten nach § 27 statt; ein bereits nach § 27.2a eingetretener Übergang bleibt unberührt. Die Website wird abgeschaltet; die für sie erstellten Dateien und Inhalte verbleiben beim Anbieter. Die Inhaberschaft des Kunden an der Domain und seine Rechte an selbst gelieferten Inhalten bleiben unberührt.

21.7 Der Anbieter kann bei erheblichem Zahlungsausfall für die Zukunft Vorkasse verlangen.

21.8 Soweit Zinsen, Entgelte oder sonstige Beträge nach dem Vertrag nach anwendbarem Recht als Zinsen gelten und den gesetzlich zulässigen Höchstsatz überschreiten würden, sind sie auf diesen Höchstsatz begrenzt. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 22 Preisanpassung

22.1 Während der Mindestlaufzeit nach § 23.2 ist die Vergütung fest.

22.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anbieter die Vergütung höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen. Die Anpassung ist dem Kunden mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen.

22.3 Die Anpassung wird zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Dem Kunden bleibt die ordentliche Kündigung nach § 24.2 unbenommen; ein gesondertes Kündigungsrecht besteht nicht.

22.4 Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Gebühren Dritter kann der Anbieter unmittelbar weiterberechnen.

Teil E — Laufzeit und Beendigung

§ 23 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit

23.1 Der Vertrag beginnt mit seinem Zustandekommen nach § 3.3.

23.2 Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Sie ist unabhängig vom Zeitpunkt des Kick-offs, des Live-Gangs und von der Inanspruchnahme einzelner Leistungen.

23.3 Der Kick-off soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsbeginn stattfinden. Verzögert der Kunde den Kick-off, verschiebt sich der Beginn der Mindestlaufzeit nicht.

§ 24 Verlängerung und ordentliche Kündigung

24.1 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

24.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden; sie wird dann zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam.

24.3 Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse genügt. Der Anbieter bestätigt den Zugang und den Beendigungszeitpunkt in Textform.

24.4 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Erklärung maßgeblich.

§ 25 Außerordentliche Kündigung

25.1 Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur in den Fällen der 25.2 und 25.3 sowie des § 31.2 möglich.

25.2 Der Anbieter kann außerordentlich kündigen bei:

a) Zahlungsverzug nach § 21.5,

b) fortgesetzter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung (§ 15.5),

c) Veröffentlichungswunsch rechtswidriger, irreführender oder rechtsverletzender Inhalte trotz Hinweises,

d) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung mangels Masse, einem vergleichbaren Verfahren nach dem Recht seines Sitzes oder Zahlungseinstellung,

e) schwerwiegendem, die Zusammenarbeit unzumutbar machendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern des Anbieters,

f) einer sonstigen wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden, die dieser nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung in Textform behebt,

g) Inhalten oder einer Geschäftstätigkeit des Kunden, die geeignet sind, dem Ansehen des Anbieters erheblich zu schaden.

25.3 Der Kunde kann außerordentlich kündigen bei wiederholter erheblicher Nichterbringung der vereinbarten Leistungen, die der Anbieter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung in Textform behebt, sowie im Fall des § 6.4.

25.4 Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und der Angabe des Kündigungsgrundes.

25.5 Über die Rechte nach §§ 6.4, 24, 25.3, 26 und 31.2 hinaus stehen dem Kunden keine Rechte zu, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder von ihm zurückzutreten, gleich aus welchem Rechtsgrund.

25.6 Kündigt der Anbieter nach 25.2 lit. a bis c, e oder f, gelten § 21.5 Satz 2 und 3 sowie § 21.6 entsprechend.

§ 26 Vorzeitige Ablösung durch den Kunden

26.1 Der Kunde kann den Vertrag abweichend von § 24.2 jederzeit vorzeitig beenden, indem er eine Ablösezahlung in Höhe von 75 % der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit noch offenen Monatsraten leistet. Die Ablösezahlung ist mit Zugang der entsprechenden Rechnung sofort fällig. Bei jährlicher Zahlweise (§ 18.1 lit. b) ist die Vergütung bereits vollständig entrichtet; eine Ablösezahlung fällt in diesem Fall nicht an.

26.2 Der Vertrag endet mit vollständigem Eingang der Ablösezahlung zum Ende des laufenden Vertragsmonats. Die Rechtsfolgen der §§ 27 und 28 treten ein wie bei einer ordentlichen Beendigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit; insbesondere gehen die Nutzungsrechte nach § 27.2 auf den Kunden über.

26.3 Die Ablösezahlung ist das Entgelt für eine vom Kunden gewählte vorzeitige Beendigung und keine Vertragsstrafe. Das Ablöserecht begründet keine Verpflichtung des Kunden und schließt insbesondere eine Kündigung nach § 25 nicht aus.

§ 27 Nutzungsrechte an der Website

27.1 Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Website zum Betrieb unter der vereinbarten Domain. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Verwertung ist bis zum Rechteübergang nach 27.2 nicht gestattet.

27.2 Rechteübergang bei monatlicher Zahlweise. Endet der Vertrag ordentlich (§ 24) oder durch Ablösung (§ 26) und hat der Kunde die Vergütung für mindestens zwölf Vertragsmonate vollständig gezahlt, erhält er mit Vertragsende ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an der individuell für ihn erstellten Website, einschließlich Gestaltung, Struktur, Texten und veröffentlichten Blogartikeln. Der Anbieter stellt hierzu den Export nach § 28.2 bereit.

27.2a Rechteübergang bei jährlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise nach § 18.1 lit. b geht das Nutzungsrecht nach 27.2 bereits mit vollständigem Eingang der Vorauszahlung auf den Kunden über, ohne dass es der Beendigung des Vertrages bedarf. Der Übergang bleibt vom weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses unberührt. Die laufende Betreuung nach §§ 5 bis 11 wird hiervon nicht berührt; ein Erwerb der Website ohne laufende Betreuung wird weiterhin nicht angeboten (§ 18.1). Der Anbieter stellt den Export nach § 28.2 auf Anforderung des Kunden bereit, im Übrigen mit Vertragsende.

27.2b Übertragungsvereinbarung. Über den Rechteübergang nach 27.2 und 27.2a schließen die Parteien eine gesonderte Übertragungsvereinbarung zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 EUR netto. Der Anbieter legt sie dem Kunden unaufgefordert vor: bei jährlicher Zahlweise nach Eingang der Vorauszahlung, im Übrigen bis zum Vertragsende. Die Vereinbarung dokumentiert den Übergang; sie ist nicht Voraussetzung seines Eintritts.

27.3 Ausgenommen vom Rechteübergang sind:

a) das Basissystem des Anbieters, seine Frameworks, Bibliotheken, Bausteine, Werkzeuge und wiederverwendbaren Komponenten; hieran erhält der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Betriebs seiner Website,

b) Inhalte Dritter, insbesondere Schriftarten, Bildmaterial, Icons und Softwarelizenzen; deren Weiternutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen, gegebenenfalls muss der Kunde eigene Lizenzen erwerben,

c) Konzepte, Methoden, Know-how und Vorlagen des Anbieters als solche.

27.4 Ein Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Quellcodes des Basissystems, auf Dokumentation oder auf Weiterentwicklung besteht nicht.

27.5 Kein Rechteübergang findet statt bei Beendigung des Vertrages vor Ablauf von zwölf vollständig bezahlten Vertragsmonaten sowie bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (§ 25.2). In diesen Fällen endet auch das Nutzungsrecht nach 27.1 mit Vertragsende. Auf Kunden mit jährlicher Zahlweise, bei denen der Übergang nach 27.2a bereits eingetreten ist, findet 27.5 keine Anwendung.

27.6 Die Rechte des Kunden an den von ihm selbst gelieferten Inhalten bleiben in jedem Fall unberührt.

27.7 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz nach § 33 zu nutzen.

§ 28 Rechtsfolgen der Beendigung

28.1 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbringt der Anbieter die vereinbarten Leistungen unverändert weiter; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.

28.2 Übergabe. Liegen die Voraussetzungen des § 27.2 vor, stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen bereit:

a) einen Export der Website-Dateien und Inhalte in einem gängigen Format,

b) die Angabe der DNS-Einträge, die der Kunde für den Umzug der Website zu einem neuen Hosting-Anbieter anpassen muss, bei vereinbarter Zusatzoption nach § 7.6 zusätzlich die Freigabe der Domain zum Transfer mit kostenfreiem Auth-Code,

c) die Rückgabe sämtlicher Verwaltungsrechte, insbesondere am Google-Unternehmensprofil.

28.3 Die Anforderung nach 28.2 hat so rechtzeitig vor Vertragsende zu erfolgen, dass die Abwicklung innerhalb der Restlaufzeit abgeschlossen werden kann. Die Bereitstellung eines Zielhostings, die Einrichtung der Website beim neuen Dienstleister sowie die Umstellung der DNS-Einträge obliegen dem Kunden; eine Umzugsbegleitung ist Zusatzleistung nach § 12.

28.4 Erfolgt keine Abwicklung bis zum Vertragsende, wird die Website zum Vertragsende abgeschaltet.

28.5 Der Anbieter löscht die Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Herausgabe mehr. Weitergehende Regelungen eines Auftragsverarbeitungsvertrages gehen vor.

28.6 In den Fällen des § 27.5 besteht kein Anspruch auf Export nach 28.2 lit. a. Die Domain des Kunden bleibt unberührt; der Anbieter entfernt lediglich die Website von seiner Infrastruktur und gibt eingeräumte Zugänge zur DNS-Verwaltung zurück. Verwaltet der Anbieter die Domain nach § 7.6, gibt er sie zum Transfer frei.

Teil F — Gewährleistung, Haftung, Schlussbestimmungen

§ 29 Gewährleistung und Mängelanzeige

29.1 Der Anbieter gewährleistet, dass er die Leistungen nach dem Maßstab des § 4.2 erbringt. Weitere Gewährleistungen, Zusicherungen und Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder aus Handelsbrauch, insbesondere zu Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, ununterbrochener oder fehlerfreier Verfügbarkeit und bestimmten Ergebnissen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

29.2 Verletzt der Anbieter die Gewährleistung nach 29.1, bessert er die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist nach oder erbringt sie erneut. Dies ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden; § 25.3 bleibt unberührt.

29.3 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Freigabe (§ 5.6), in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung und, soweit möglich, unter Angabe der Reproduzierbarkeit anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß.

29.4 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die zurückgehen auf: vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Besonderheiten einzelner Endgeräte, Browser oder Browserversionen, Störungen bei Vorleistern sowie Änderungen an Diensten Dritter.

§ 30 Haftung

30.1 Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden und Strafschadensersatz (indirect, consequential, special and punitive damages), insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, ausgebliebene Anfragen oder Aufträge, den Verlust von Rankings, Sichtbarkeit, Daten, Geschäftswert oder Ansehen sowie für Betriebsunterbrechungen.

30.2 Die Haftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist für alle Schadensfälle zusammen auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat.

30.3 Die Beschränkungen nach 30.1 und 30.2 gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung einschließlich Fahrlässigkeit jeden Grades (negligence) und aus verschuldensunabhängiger Haftung, auch wenn der Anbieter auf die Möglichkeit eines Schadens hingewiesen wurde. Sie gelten nicht bei Betrug und vorsätzlichem Fehlverhalten (fraud, wilful misconduct) sowie soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorschreibt.

30.4 Die Parteien haben die Vergütung unter Berücksichtigung dieser Haftungsverteilung vereinbart.

30.5 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

30.6 Für Handlungen, Entscheidungen, Leistungsänderungen und Ausfälle Dritter, insbesondere von Suchmaschinen-, KI-, Hosting- und Domain-Anbietern, haftet der Anbieter nicht.

30.7 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter (partners), Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters. Der Anbieter handelt insoweit zugleich als Vertreter und Treuhänder dieser Personen.

30.8 Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwölf Monaten gerichtlich geltend macht, nachdem er von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 31 Höhere Gewalt

31.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, behördliche Maßnahmen, Rechtsänderungen, Epidemien, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe sowie Störungen, Änderungen oder die Einstellung von Diensten Dritter, insbesondere von Hosting-, Domain-, KI- und Suchmaschinenanbietern.

31.2 Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bereits fällige Zahlungspflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 32 Vertraulichkeit

32.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.

32.2 Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

32.3 § 33 bleibt unberührt.

32.4 Der Anbieter darf vertrauliche Informationen an Subunternehmer, Berater, Kreditgeber sowie mögliche Erwerber oder Rechtsnachfolger weitergeben, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 33 Referenznennung

33.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Firmenname, Logo, Abbildungen der erstellten Website und Verlinkung als Referenz zu nennen, insbesondere auf seiner Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

33.2 Der Anbieter ist berechtigt, im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft nebst Verlinkung anzubringen. Nach Vertragsende und Rechteübergang darf der Kunde diesen Hinweis entfernen.

§ 34 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

34.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen oder von ihnen Abzüge vorzunehmen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

34.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, auch nicht wegen Einwänden gegen Leistungen des Anbieters.

34.3 Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes oder nachfolgendes Unternehmen oder auf einen Erwerber seines Geschäftsbetriebs zu übertragen; der Kunde stimmt der Übertragung bereits jetzt zu. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.

§ 35 Änderungen dieser AGB

35.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, der eingesetzten Vorleistungen oder der Organisation des Anbieters.

35.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

35.3 Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag für ihn zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat kündigen.

35.4 Änderungen des Vertragsgegenstands und der Vergütung sind von diesem Verfahren ausgenommen; hierfür gilt § 22.

§ 36 Schlussbestimmungen

36.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform und der Erklärung einer vertretungsberechtigten Person des Anbieters. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mitarbeiter, Vertriebspartner und Subunternehmer des Anbieters sind nicht berechtigt, vom Vertrag abweichende Zusagen zu machen.

36.2 Erklärungen gegenüber dem Anbieter, insbesondere Kündigungen, sind an die in § 1.1 genannte Anschrift oder an hi@the-presence.io zu richten.

36.3 Der Vertrag und alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit ihm, einschließlich außervertraglicher Ansprüche, unterliegen dem Recht der Provinz British Columbia und dem dort anwendbaren Bundesrecht Kanadas. Das UN-Kaufrecht und die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

36.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind die zuständigen Gerichte der Provinz British Columbia in Vancouver. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen Sitz oder vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen, einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Kunde unterwirft sich der Zuständigkeit der Gerichte nach Satz 1 und verzichtet auf den Einwand, diese seien unzuständig oder ein unzweckmäßiger Gerichtsstand (forum non conveniens).

36.5 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen allein der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

36.6 Der Vertrag, bestehend aus dem Angebot oder Vertragsdokument, diesen AGB und gegebenenfalls einem Auftragsverarbeitungsvertrag, enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand (entire agreement). Frühere oder begleitende mündliche oder schriftliche Absprachen, Zusicherungen und Erklärungen sind nicht Vertragsbestandteil.

36.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Bestimmung gilt in dem größten Umfang als vereinbart, in dem sie wirksam und durchsetzbar ist.

36.8 Übt der Anbieter ein Recht nicht oder verspätet aus, liegt darin kein Verzicht. Ein Verzicht bedarf der ausdrücklichen Erklärung in Textform.

36.9 Bestimmungen, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinaus wirken, insbesondere zu Zahlungspflichten, Nutzungsrechten, Freistellung, Haftung, Vertraulichkeit, Rechtswahl und Gerichtsstand, gelten nach Vertragsende fort.

36.10 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Vertrag begründet kein Gesellschafts-, Arbeits-, Vertretungs- oder Treuhandverhältnis (fiduciary relationship).

36.11 Der Vertrag kann elektronisch und in mehreren Ausfertigungen (counterparts) unterzeichnet werden, die zusammen eine einheitliche Urkunde bilden. Elektronische Signaturen stehen eigenhändigen Unterschriften gleich.

36.12 Mitteilungen des Anbieters an die nach § 15.1 benannte E-Mail-Adresse gelten am Tag der Absendung als zugegangen, sofern der Anbieter keine Nachricht über die Unzustellbarkeit erhält.

36.13 Überschriften dienen nur der Übersicht. Die Wörter „insbesondere“ und „einschließlich“ leiten Beispiele ein und schränken nicht ein. Diese AGB werden nicht deshalb zulasten des Anbieters ausgelegt, weil er sie gestellt hat.


Stand dieser AGB

Fassung vom 07.10.2026. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung (§ 1.4).

Ergänzende Dokumente

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) — Anlage 2 des Vertrages über das The Presence Abo, wird mit dem Vertrag geschlossen (§ 36.6)
  • Leistungsbeschreibung / Angebot — geht diesen AGB vor (§ 1.5)
  • Datenschutzerklärung des Anbieters für die eigene Website
  • English translation (zur Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung, § 36.5)

Weiter zum Impressum.

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